Aufgrund ihres ausserordentlichen Engagements und Ihrer umfangreichen Erfahrungen wurde Frau Hartmann am 01.04.2024 zur Leiterin Projektmanagement und zum Mitglied der Geschäftsleitung berufen.
In der Folge wurde Frau Tanja Hartmann mit Wirkung zum 17.04.2024 Gesamtprokura gemäß HGB, § 48 Abs. 2 erteilt.
Wir wünschen Frau Hartmann alles Gute und weiterhin viel Erfolg in ihrer neuen Position.